Es dauert nur einen kurzen Moment und schon ist man, meistens durch Unachtsamkeit, in ein Unfallereignis geraten.
Wir widmen uns heute der großen Frage, was mache ich ohne mein Auto. Als Geschädigter eines Unfalls habt Ihr zwei Möglichkeiten, weiterhin mobil zu bleiben oder Euch dafür entsprechend entschädigen zu lassen. Diese Möglichkeiten sind natürlich gekoppelt an eine Menge Rechte und Pflichten, welche wir mit Euch in diesem Blogbeitrag ansatzweise durchgehen möchten.
Grundsätzlich habt Ihr,als Geschädigter,die Möglichkeit Euch während des Zeitraums der Reparatur einen Mietwagen zu nehmen oder halt alternativ,für den Zeitraum der Reparatur,eine Nutzungsausfallentschädigung auszahlen zu lassen. Der Gesetzgeber hat sich natürlich auch hier Gedanken gemacht, wie Ihr mobil bleibt. Allerdings setzt das Ganze voraus, dass Ihr zum einen einen Nutzungswillen habt und zum anderen eine Nutzungsmöglichkeit.
Ein einfaches Beispiel für den Nutzungswillen ist: solltet Ihr zum Beispiel regulär unter der Woche mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, wäre es sehr unwahrscheinlich, dass Ihr nach einem Unfall auf einmal auf einen Nutzungsausfall angewiesen seid, der durch den Verlust Eures Fahrzeuges entstanden ist. Also hättet Ihr in einem solchen Fall leider keinen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung.
Mit Nutzungsmöglichkeit ist gemeint, Ihr fahrt jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit, der Unfallschaden tritt ein aber Ihr habt für kommende Woche einen Urlaub gebucht und seid gar nicht auf das Auto angewiesen. Auch in diesem Fall entfällt der Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung.
Aber ich möchte es nicht zu kompliziert machen und hier auf den regulären Sachverhalt eingehen. Wie hoch ist der Nutzungsausfall? Die Höhe des zu erwartenden Nutzungsausfalls richtet sich nach Fahrzeugmodell, Ausstattung und Alter Deines Fahrzeuges. Grob gesagt kann man sagen, dass hier auch der Wert einen Faktor spielt. Diese Werte werden halbjährlich vom Anbieter Schwacke herausgegeben und aktualisiert. Hier wird unterschieden in elf verschiedene Gruppierungen von A bis L, um das jeweilige Fahrzeug der genauen Gruppe zuzuordnen. Diese Tabelle hat eine Bandbreite von 23,00 € am Tag bis hin zu 175,00 € Nutzungsausfallentschädigung je Tag.
Wir gehen in unserem Beispiel davon aus, dass Du Dein Fahrzeug nach einem Unfall in die Werkstatt Deines Vertrauens gebracht hast, um dieses dort reparieren zu lassen. Du verzichtest auf den Unfallersatzwagen und rechnest natürlich auch dann mit Deiner Nutzungsausfallentschädigung. In unserem Gutachten wird festgelegt, wie hoch die zu erwartende Reparaturdauer sein wird. Allerdings ist diese Prognose nicht in Stein gemeißelt. Hohe Werkstattauslastung, Ersatzteile, die sich im Rückstand befinden können diesen Zeitraum verlängern. Auch Wochenenden und Feiertage gehören nicht mit in diese Ermittlung und müssen hinten draufgerechnet werden. Tatsächlich gezahlt werden muss auch der tatsächlich entstandene Ausfall. Sollte Dein Fahrzeug nach einem Schaden nicht mehr verkehrssicher gewesen sein und das dokumentieren wir in Deinem Gutachten, somit hast Du ja schon von Eintritt des Unfalls nicht mehr die Möglichkeit, das Fahrzeug zu nutzen und ab diesem Tag einen Anspruch auf den Nutzungsausfall.
Auch der Zeitraum zwischen Gutachtenaufnahme und Gutachtenerstellung gibt einem die Möglichkeit, auch für diese Tage einen Nutzungsausfall zu verlangen. Da jeder einzelne Schadenfall doch sehr individuell sein kann, ist es grundsätzlich immer ratsam, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit seinen Ansprüchen zu seiner Seite zu nehmen. Bei einer Fremdschuld ist auch dieser für den Geschädigten kostenlos.
Nichts desto trotz empfehlen wir eine möglichst chronologische Dokumentation der Tage, an denen man auf sein Fahrzeug verzichtet hat.
Sollte Euer Fahrzeug nach dem Unfall einen Totalschaden erlitten haben, habt Ihr natürlich auch hier die Möglichkeit, eine Nutzungsausfallentschädigung erstattet zu bekommen. Da man das Fahrzeug natürlich aufgrund seiner Beschädigung nicht weiter nutzen kann, ist es natürlich entscheidend, dass man sich anschließend um Ersatz kümmert. Auch wir ermitteln in unseren Gutachten die durchschnittlich zu erwartende Wiederbeschaffungsdauer eines Fahrzeuges. Dieses spiegelt je nach Modell den aktuellen Marktstand wider, den man benötigt, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen Markt zu beschaffen. Nachweisbar ist es natürlich ebenso über eine Fotokopie der neuen Zulassungsdokumente, sodass man hier auch einen maximalen Zeitraum von 14 Tagen in Höhe des Nutzungsausfalls pro Tag fordern darf.
Vielleicht stellt Ihr Euch auch die Frage, ob man einen Nutzungsausfall erhält, wenn man das Fahrzeug beispielsweise in Eigenregie repariert. Da Ihr nach einem Haftpflichtschadenfall immer Herr des Verfahrens seid, dürft Ihr natürlich auch selber entscheiden, wo, wie und in welchem Umfang Ihr Euer Fahrzeug repariert. Bei Selbstreparatur ist natürlich die Dauer des Nutzungsausfalls, den man erlitten hat, erst mal schwer nachweisbar. Hier greift wiederum die Prognose der Reparaturdauer aus unserem Gutachten. Generell ist natürlich entscheidend, dass wenn man länger gebraucht hat, dies auch ausreichend dokumentiert. Sollten Ersatzteile tatsächlich im Lieferrückstand sein, sollte man sich dies vom Lieferanten bzw. dem Herstellerbetrieb schriftlich bestätigen lassen. Nach erfolgter Instandsetzung gehört es zu unserem Service, für Euch eine Reparaturbestätigung zu erstellen, für diese wir uns noch einmal treffen müssen, um das Fahrzeug ein zweites Mal zu begutachten.
Leider geht es auch komplizierter. Vielleicht stellt sich der ein oder andere die Frage, ob man auch einen Nutzungsausfallanspruch hat bei einem Zweitwagen oder einem Motorrad. Die gegnerische Versicherung wird in einem solchen Fall natürlich versuchen, keinen Ausfall zu bezahlen. Mit der Argumentation, dass der Nutzungsausfall sich lediglich auf Fahrzeuge bezieht, die typischerweise fortlaufend genutzt werden, muss man diesen Einwand je nach eigener Situation entkräftigen. Wenn Ihr zum Beispiel hauptsächlich mit dem Motorrad zur Arbeit fahrt und Eure Frau den Pkw nutzt, um ihrem eigenen Job nachzugehen, müsst Ihr das schriftlich darlegen und entsprechend glaubhaft dokumentieren.
Wie schon im Eingang erwähnt, wird der Nutzungsausfall dann gezahlt, wenn tatsächlich eine Nutzung ausfällt. Wie in allen unseren Blogbeiträgen muss ich Euch pro forma natürlich darauf hinweisen, dass dieses keine Rechtsberatung darstellt und hier nur, ich nenne ihn mal Gruß aus der Küche, wiedergibt, um Einzelfälle aufzuarbeiten. Die Schadenabwicklung als solches ist sehr komplex und es gibt natürlich eine Fülle von Einzelfällen, welche man nicht in einem allgemeinen Blogbeitrag beantworten kann. Habt Ihr eine individuelle Frage zu Eurem Schadenfall, beraten wir Euch sehr gerne und helfen Euch dabei, sicher zu Eurem Schadenersatz zu gelangen.
Ruft uns zu Euren Fragen an unetr unseren kostenlosen Hotline oder schreibt uns eine E-Mail. Wir freuen uns darauf Euch zu beraten.