Viele haben es bereits einmal erlebt und den Ärger der damit verbunden ist durchlaufen.
Das geparkte Fahrzeug steht ordnungsgemäß auf dem Parkplatz und man kommt vom Einkauf zurück.
Mit erschrecken sind nun Schäden vorhanden welche zuvor nicht am Fahrzeug waren.
Erstmal gilt es Ruhe zu bewahren. Man sollte im Vorfeld dokumentieren was passiert ist.
Vielleicht hängt ein Zettel oder richtigerweise auch eine Unfallmitteilung der Polizei unter
dem Scheibenwischer. Sprechen Sie die Leute in der Umgebung an in Läden, an der Kasse etc.
Vielleicht hat ja jemand etwas beobachtet oder es wurde sogar gemeldet.
Ist das alles nicht der Fall so gilt es eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Vorher macht es Sinn die Örtlichkeiten und die Schäden fotografisch zu dokumentieren.
Auch Zeitraum und Datum sollten notiert werden und falls vorhanden Zeugen benennen.
Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt und die rechtlichen Konsequenzen nicht zu unterschätzen.
Letztlich muss auch jedes Fahrzeug versichert sein und für diese Fälle wurde nun auch eine solche abgeschlossen.
Im Jahr 2019 wurden alleine in NRW über 130.000 Fälle von Fahrerflucht zu Anzeige gebracht.
Die Dunkelziffer ist vermutlich wesentlich höher.
Oft wird auch über die sogenannte "taktile Wahrnehmbarkeit" bei Kleinkollisionen gesprochen.
Dieses beruht darauf das Fahrzeuge eine deutliche Verzögerungen auf den Körper
des Fahrers verursachen als man allgemein annimmt.
Besonders kleinste Kontaktschäden sind bei laufenden Radio, minimaler Kontaktkraft und den gut verkapselten Fahrzeugen
von heute oft nicht mehr wahrnehmbar. So ist nicht immer ein Vorsatz der Fahrerflucht gegeben.
Nun liegt dies aber innerhalb einer anderen Beweislast und ist von Fall zu Fall neu zu bewerten.
Sollte der Schädiger sich gemeldet haben oder wird ausfindig gemacht so handelt es sich dann
um einen klassischen Haftpflichtschaden.
Nun hat man als Geschädigter die gleichen Rechtsanprüche wie nach einem Unfall durch Fremdschuld.
Allem Vorweg sollte der Weg zum unabhängigen Sachverständigen führen.
Mit Bekanntgabe des Verursachers ist die Gutachtenerstellung für den Geschädigten kostenlos da diese mit der gegnerischen Verisicherung abgerechnet werden. Nach Erstellung des Gutachtens ist dann
der Weg für die Regulierung gegeben.
Bei unklarer Haftungsfrage bzw. wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist dann
besteht die Möglichkeit den eigenen Schaden bei seiner Vollkaskoversicherung zu melden.
Der Ablauf zur Regulierung wird in diesem Fall aber durch die eigene Verischerung vorgegeben.
Wenn Fragen zu diesen oder anderern Themen im Raum stehen so beraten wir gerne
zu den bestehenden Möglichkeiten.
Alles Gute, Ihre Gutachter der Unfalldirekthilfe