Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht dem Geschädigten ein Ersatzwagen zu.
Wichtig ist das der Nutzungswille vorhanden ist und das eigene Fahrzeug unfallbedingt nicht verkehrssicher und/oder in Reparatur ist.
Bei Fremdschuld sind die Kosten für den Ersatzwagen durch die gegnerische Versicherung zu tragen.
Der Zeitraum der Nutzung ist abhängig vom Gutachten bzw. auch der Reparaturdauer.
Gerne öffnen wir unser zuverlässiges Netzwerk und empfehlen einen Unfallersatzwagen über unsere Partnervermietungen.
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