Nach einem Unfall steht der Geschädigte erstmal vor einer Vielzahl von Entscheidungen.
Der Gesetzgeber spricht einem das uneingeschränkte Recht zu ,sich nach einem unverschuldeten Unfallschaden einen Kfz Sachverständigen seiner Wahl zu suchen.
Dieser erstellt dann, auf Basis der entstandenen Schäden, ein Schadengutachten. Es gibt eine Vorgabe, in der geregelt ist, welche Mindestinhalte so ein Gutachten benötigt. Der gewissenhafte Sachverständige hält sich in der Regel auch an diese.
Aber wie geraten Sie an so eine Person wenn Ihr Fahrzeug bereits in der Werkstatt steht?
Die Gründe sind vielfältiger Natur. Besonders oft hört man das ein Kostenvoranschlag der Versicherung ausreicht und genau diese eine Werkstatt hat sowieso eine Freigabe bis 4000 Euro.
Der Verbraucher, der diese Praktiken nicht hinterfragt, wird leider oft um einen großen Teil seiner Ansprüche gebracht.
Ein Kostenvoranschlag gibt lediglich die zu erwartenden Instandsetzungskosten wieder, und das auch noch nach der Prognose des später ausführenden Betriebs. Ob der Reparaturweg hier immer der nach Herstellervorgabe ist, sollte als erstes hinterfragt werden.
Des Weiteren ermittelt die Werkstatt keine weitere Position wie zum Beispiel die Wertminderung oder den Nutzungsausfall. Es werde keine Aussagen über den Wiederbeschaffungswert oder die Schadenabgrenzung getroffen. Alles Positionen die sich lediglich in einem Gutachten finden lassen.
Ein weiteres Problem ist das sog. Prognoserisiko. Die Schadenabgrenzung eines Gutachtens gibt wieder das ggf. weitere Schäden während der Instandsetzung erkannt werden könnten. Sollte sich der Wert des Fahrzeuges in einem ökonomischen Grenzbereich befinden, veranlasst der Kfz Sachverständige eine genauere Prüfung des Sachverhalts. Der Instandsetzungsbetrieb übernimmt mit einem Kostenvoranschlag dieses Risiko. Sollten während der Reparatur diese Grenzen, unerwartet, gesprengt werden so kommt es unweigerlich zu monetären Schwierigkeiten in der Regulierung des Schadens.
Tatsächlich spricht eine Sicherungsabtretung nicht von der Zahlung der in Auftrag gegebenen Arbeiten frei.
Der erste Weg sollte immer der zum unabhängigen Kfz Sachverständigen sein. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug auch gerne in dem Betrieb Ihres Vertrauens. Ein unabhängiges Gutachten gibt dem Geschädigten die Möglichkeit zur Entscheidungsfindung, es nimmt der Werkstatt das Risiko, es erfasst sämtliche Schadenpositionen (auch die Immateriellen).
Auch die Werkstatt erhält über ein Gutachten aus unserem Haus eine detaillierte Reparaturempfehlung mit Hinweisen des Herstellers, Tipps zu Material und Vorgehensweise.



