Solltest du unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden dann gilt…
Im Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß §249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er Unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.
Du hast als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall das uneingeschränkte Recht einen Kfz-Gutachter bzw. Kfz-Sachverständigen deiner Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfanges zu beauftragen, um deinen Schadenersatzanspruch geltend zu machen.
Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen deiner Wahl liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in deinem Interesse. Einzig allein ein Gutachten gibt Auskunft über Umfang des Schadens sowie dessen Höhe, der Reparaturdauer, der Nutzungsausfallentschädigung, des Wiederbeschaffungswertes und der Höhe einer eventuellen Wertminderung.
Wir erstellen für dich ein Gutachten über Fahrzeug-Unfallschäden zur Beschleunigung der Schadensabwicklung und Sicherung Ihrer Ansprüche. Es werden stichhaltige Bilder vom Schaden angefertigt ggf. auch mit Endoskop bei schwer zugänglichen Stellen. Wir arbeiten mit modernen Softwaresystemen und stets aktualisierten Datenbanken.
Auf Wunsch erhältst du dein Gutachten auf elektronischem Weg per E-Mail.
Wir sind am Schadensnetzwerk des Gesamtverbandes deutscher Versicherer (GDV) angeschlossen, somit ist das angefertigte Gutachten per Knopfdruck beim Sachbearbeiter der zuständigen Versicherung.
Bei einem fremdverschuldeten Haftpflichtschadensfall ist die Versicherung des Unfallgegners verpflichtet, die Gutachterkosten des Geschädigten zu übernehmen.
Du hast das Recht auf:
- freie Wahl des Gutachters
- auf die freie Wahl der Reparaturwerkstatt
- freie Entscheidung ob und wie du den Schaden reparieren lässt.
- den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag
- einen Rechtsanwalt deiner Wahl
- einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
- Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen. Andernfalls erhältst du den Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges erstattet.
Zur Aufklärung des Schadenfalls an deinem Fahrzeug arbeite ich im Rahmen meiner Sachverständigentätigkeit gerne mit dem Anwalt deines Vertrauens zusammen. Solltest du keinen Fachanwalt kennen, so spreche ich gern eine Empfehlung aus.



